Mit Einführung der Rauchwarnmelder-Pflicht kommen neue Aufgaben auf die Schornsteinfeger zu

Schornsteinfeger-Dezember-2015
(Bildquelle: Schornsteinfeger-Innung in Berlin)

(Berlin) – Als eines der letzten Bundesländer wird nun auch Berlin die Rauchwarnmelder-Pflicht einführen. Die erforderliche Gesetzänderung hat der Senat in dieser Woche auf den Weg gebracht. Was die Umsetzung betrifft, ist die Ausführung durch Fachleute dringend zu empfehlen. Dabei spielt nicht allein die fachmännische Ausführung eine Rolle – es ist auch damit zu rechnen, dass die Versicherer ihre Bereitschaft zur Regulierung im Schadenfall von der Qualität der Anlagen und der Professionalität der Installation abhängig machen werden.

Rauchwarnmelder können einzeln oder im Verbund installiert werden. In allen Schlafräumen, Kinderzimmern und auf allen Fluren, die als Rettungswege dienen, soll jeweils ein Gerät installiert werden; ausgenommen sind z. B. die Küchen, da beim Kochen Fehlalarme nicht ausgeschlossen werden können.
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