Kommunikation gegen Rassismus

Die Public Relations- und Werbeagenturen, Redaktionsbüros, sonstigen Medienunternehmen und Kommunikationsabteilungen in Unternehmen, die sich sich der Resolution „Kommunikation gegen Rassismus“ angeschlossen haben, erklären:

§1. Unsere Vorstellungen und unsere Arbeit sind nicht vereinbar mit der Ablehnung von Menschen auf Grund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, ihres Glaubensbekenntnisses oder ihrer politischen Haltung. (1.1 Menschenfeindliche Haltungen wie z.B. Antisemitismus, Faschismus und Rassismus akzeptieren wir nicht als politische Haltung.)

§2. Wir stellen unsere Arbeit nicht in den Dienst von Personen, Unternehmen und Institutionen, deren Verhalten offensichtlich im Widerspruch zu den in §1 formulierten Grundsätzen steht.

§3. Wir nehmen keine Dienste von Personen, Unternehmen und Institutionen in Anspruch, deren Verhalten offensichtlich im Widerspruch zu den in §1 formulierten Grundsätzen steht.

§4. Wir verzichten auf die Verwendung von sprachlichen und bildlichen Motiven, deren Aussagen oder Wirkungen im Widerspruch zu den in §1 formulierten Grundsätzen stehen.

§5. Wir nutzen unsere geschäftlichen und privaten Kontakte zur Verdeutlichung unserer Abneigung gegen Personen, Gruppen, Unternehmen und Institutionen, deren Verhalten offensichtlich im Widerspruch zu den in §1 formulierten Grundsätzen steht.

§6. Wir fordern die politischen und gesellschaftlichen Institutionen auf, konkret und konsequent gegen Faschismus, Rassismus und andere menschenverachtende Tendenzen vorzugehen.

§7. Wir legen Wert darauf, das Image des Standortes zu pflegen und zu verbessern, von dem unsere Lebensqualität und die unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhängt. Wir streben keinen Wettbewerb um die auffälligste Aktion gegen Rassismus an, sondern ordnen unsere individuellen Interessen dem Ziel und dem Geist dieser Kampagne unter.

Im übrigen sind wir den Prinzipien journalistischer Arbeit (Code de Bordeaux, 1954) bzw. den Internationalen ethischen Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit (Code d’Athène, 1965), dem Europäischen Kodex der Verhaltensgrundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit (Code de Lisbonne, 1989) und dem Deutschen Kommunikationskodex (2012) verpflichtet.

Weitere Informationen zum Deutschen Kommunikationskodex