„Leider kommt es immer wieder vor, dass es Betrügern gelingt, sich das Vertrauen der Menschen zum Schornsteinfeger zunutze zu machen, um sich illegal Zutritt in Häuser und Wohnungen zu verschaffen“, sagt der Sprecher der Schornsteinfeger-Innung in Berlin, Henry Laubenstein. „Sie interessieren sich vor allem für Bargeld, herumliegende Portemonnaies, Schmuck und andere Wertgegenstände.“ In den meisten Fällen treten die Gauner zu zweit auf, wobei eine Person den „Kunden“ ins Gespräch zieht, während sich der „Kollege“ nach Beute umsieht.
Die Schornsteinfeger-Innung in Berlin warnt daher erneut davor, gutgläubig für Personen die Tür zu öffnen, die sich als Schornsteinfeger ausgeben, aber weder angemeldet, noch persönlich bekannt sind. Wer sich als spezieller „Rauchwarnmelderüberprüfer“ ausgibt, ist per se verdächtig, da die gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht (noch) nicht endgültig eingeführt ist. Auch sind viele Schornsteinfeger zwar „Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“, Fachüberprüfer gibt es aber nicht.
Falls ein angeblicher Schornsteinfeger oder Feuerwehrmann „spontan“ klingelt, ist immer Vorsicht geboten, weil sich der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und seine Mitarbeiter immer vorher anmelden. Wer beispielsweise unsicher ist, ob er eine Voranmeldung etwa übersehen oder vergessen hat, sollte zumindest bei seinem Schornsteinfeger anrufen und nachfragen, ob dieser tatsächlich einen Mitarbeiter geschickt hat.
Den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger findet man über die Schornsteinfeger-Suche der Schornsteinfeger-Innung im Internet unter: